Die internationalen Richtlinien sorgen für weltweit harmonisierte Qualitätsstandards in der Branche. Die Hersteller von vollständigen und unvollständigen Maschinen orientieren sich seit dem 29. Dezember 2009 an den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der neuen EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Basis für die Maschinenrichtlinien bilden die beiden neuen EU-Verordnungen 764/2008 EG sowie 765/2008 EG.
In erster Linie sollen diese Sicherheitsrichtlinien Mitarbeiter vor Verletzungen durch Maschinen schützen. Hier ist einerseits wie vor der Gesetzesreform der Hersteller in der Pflicht, entsprechend sichere Produkte in Umlauf zu bringen, andererseits ist auch der Maschinenbetreiber diversen Verpflichtungen ausgesetzt.
So hat er unter anderem für eine Beseitigung oder weitestgehende Minimierung von Risiken beim Einsatz der Maschine für das Bedienungspersonal Sorge zu tragen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Schulungen des Personals über zu treffende Schutzmaßnahmen gesetzlich vor geschrieben. Dies hilft auch bei der Vermeidung von Haftungsrisiken durch mögliche Unfälle, denen Maschinenbetreiber nach dem Kauf ausgesetzt sind. Somit wird deutlich, dass die Maschinenrichtlinie also nicht nur die Planungs- und Konstruktionsphase, sondern auch den Betrieb und die Instandhaltung betrifft.
Durch die ausschließliche Verwendung von durch den Hersteller oder Gesetzgeber neuen und zugelassenen Komponenten im Rahmen unserer Produktüberholung unterstützen wir Sie dabei, dass instandgesetzte Baugruppen der Erfüllung der sicherheitsrelevanten und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit sind Sie bei Ihrer Instandhaltung auf der „sicheren Seite“ und gehen entsprechend der genannten Qualitätsstandards keinerlei Risiko bei Betriebserlaubnis, Arbeitssicherheit und Lebensdauer Ihrer Baugruppen ein.